Rapper Kanye West droht Prozess in den USA
Der Bundesrichter Gregory Woods bezeichnete die Argumente des Musikers am Freitag als dünn und den Vorwurf des Klägers als berechtigt. Unabhängig davon, ob West zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens eine Jury überzeugen werde oder nicht, sei die Behauptung, dass sein Album niemals auf dem Streamingdienst Apple Music verbreitet werde, falsch gewesen, erklärte Woods.
Der Kläger Justin Baker-Rhett strebt eine Sammelklage an, weil West bei Veröffentlichung des Albums "The Life of Pablo" im Februar 2016 zunächst den Eindruck erweckt hatte, es sei nur im Streamingdienst Tidal zu hören. Daraufhin hatten viele den Dienst abonniert. Sechs Wochen später erschien das Album dann aber auch bei Apple Music und dem noch grösseren Streamingdienst Spotify. Einer Sammelklage könnten sich andere enttäuschte Fans anschliessen, um eine finanzielle Entschädigung zu erhalten.
Neue Zeilen geschaffen
Der Richter erklärte allerdings, es gebe keinen Grund, den Prozess in New York fortzusetzen, da sowohl der Kläger als auch der Rapper in Kalifornien lebten. Der Mutterkonzern von Tidal, Aspiro, hatte eine Verlegung des Prozesses nach Kalifornien beantragt.
West hatte bei Veröffentlichung des Albums getweetet, dieses werde "niemals in den Handel kommen: Ihr könnt es nur bei Tidal bekommen". Seine Anwälte argumentierten, der Rapper habe keineswegs seine Fans in die Irre geführt, um Tidal neue Abonnenten zuzuführen. Für die Spotify-Veröffentlichung habe er nämlich einige neue Zeilen und Beats hinzugefügt - und damit eine neue Version des Albums geschaffen. (sda/afp)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.