­
­

Rapper Kanye West droht Prozess in den USA

Ein Richter in New York hat den Weg für einen Prozess gegen den US-Rapper Kanye West geebnet. In dem Verfahren geht es um den Vorwurf der Irreführung.

Der Bundesrichter Gregory Woods bezeichnete die Argumente des Musikers am Freitag als dünn und den Vorwurf des Klägers als berechtigt. Unabhängig davon, ob West zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens eine Jury überzeugen werde oder nicht, sei die Behauptung, dass sein Album niemals auf dem Streamingdienst Apple Music verbreitet werde, falsch gewesen, erklärte Woods.

Der Kläger Justin Baker-Rhett strebt eine Sammelklage an, weil West bei Veröffentlichung des Albums "The Life of Pablo" im Februar 2016 zunächst den Eindruck erweckt hatte, es sei nur im Streamingdienst Tidal zu hören. Daraufhin hatten viele den Dienst abonniert. Sechs Wochen später erschien das Album dann aber auch bei Apple Music und dem noch grösseren Streamingdienst Spotify. Einer Sammelklage könnten sich andere enttäuschte Fans anschliessen, um eine finanzielle Entschädigung zu erhalten.

Neue Zeilen geschaffen

Der Richter erklärte allerdings, es gebe keinen Grund, den Prozess in New York fortzusetzen, da sowohl der Kläger als auch der Rapper in Kalifornien lebten. Der Mutterkonzern von Tidal, Aspiro, hatte eine Verlegung des Prozesses nach Kalifornien beantragt.

West hatte bei Veröffentlichung des Albums getweetet, dieses werde "niemals in den Handel kommen: Ihr könnt es nur bei Tidal bekommen". Seine Anwälte argumentierten, der Rapper habe keineswegs seine Fans in die Irre geführt, um Tidal neue Abonnenten zuzuführen. Für die Spotify-Veröffentlichung habe er nämlich einige neue Zeilen und Beats hinzugefügt - und damit eine neue Version des Albums geschaffen. (sda/afp)

Lädt

Schlagwort zu Meine Themen

Zum Hinzufügen bitte einloggen:

Anmelden

Schlagwort zu Meine Themen

Hinzufügen

Sie haben bereits 15 Themen gewählt

Bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits

Entfernen

Um «Meine Themen» nutzen zu können, stimmen Sie der Datenspeicherung hierfür zu.

Kommentare

Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben

Kommentare hinzufügen
­
­