Schweiz gegen Vorpreschen bei Digitalsteuer
Zur Frage der Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft stellt sich die Schweiz auf den Standpunkt, dass auch die digitalisierte Wirtschaft angemessen besteuert werden solle, wie das Eidgenössische Finanzdepartement EFD am Dienstagabend mitteilte.
Die bestehenden Besteuerungsregeln und mögliche neue Optionen sollten demnach in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) diskutiert werden.
Von kurzfristigen Massnahmen sei abzusehen, schreibt das EFD. Dies, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, Über- und Doppelbesteuerung zu vermeiden und den hohen administrativen Aufwand vor allem bei Startups und kleineren Unternehmen einzudämmen. Die Schweiz bevorzuge multilaterale Ansätze; diese könnten aber nicht innert kurzer Zeit umgesetzt werden, präzisierte ein EFD-Sprecher auf Anfrage.
Insbesondere der EU gehen die Vorarbeiten auf OECD-Ebene zu langsam vorwärts. Die EU-Kommission hat daher schon im Herbst 2017 angekündigt, auf EU-Ebene eine solche Steuer einzuführen. Letzte Woche meldete die Nachrichtenagentur Reuters mit Verweis auf ein Gesetzesentwurf, die Kommission plane eine Steuer von 3 Prozent des Umsatzes von Digitalfirmen zu erheben.
In die spezifischen Arbeiten der EU sei die Schweiz nicht einbezogen und nehme dazu nicht Stellung, sagte der EFD-Sprecher.
Risiken von Krypto-Anlagen
Die Schweiz nimmt dieses Jahr zum dritten Mal in Folge an allen Treffen der G20-Finanzminister und -Notenbankgouverneure teil, die sich mit Finanz- und Währungsfragen befassen. Maurer wird dabei von Nationalbankpräsident Thomas Jordan begleitet. Am Montag und Dienstag fand das Treffen erstmals unter argentinischer Präsidentschaft statt.
Die G20-Finanzminister sprachen in Buenos Aires auch über andere Auswirkungen der digitalen Revolution. So ging es um die Regulierung im Bereich der Blockchain-Technologie bei Finanzdienstleistungen, insbesondere beim Krypto-Kapital.
Bundesrat Maurer habe hervorgehoben, dass sich bei Krypto-Kapital in den Bereichen Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung sowie Anlegerschutz Risiken präsentierten, heisst es in der Mitteilung. Da einige dieser Risiken globaler Natur seien, unterstütze die Schweiz multilaterale Arbeiten dazu.
Die internationale Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei Financial Action Task Force (FATF) solle in den Bereichen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung prioritär arbeiten.
Arbeitsgruppe in der Schweiz
In der Schweiz soll die Arbeitsgruppe Blockchain/ICO die rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen und allfälligen Handlungsbedarf aufzeigen. Diese Gruppe wurde im Januar vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) ins Leben gerufen. Einbezogen werden dabei die Finanzmarktaufsicht (Finma) und das Bundesamt für Justiz. Zudem soll auch die Branche konsultiert werden. Die Arbeitsgruppe soll bis Ende 2018 dem Bundesrat Bericht erstatten.
Die Ziele der Arbeitsgruppe sind, die Rechtssicherheit zu erhöhen, die Integrität des Finanzplatzes aufrecht zu erhalten und eine technologieneutrale Regulierung sicherzustellen.
Die Blockchain-Technologie ist die technische Basis für Kryptowährungen wie Bitcoin. Es handelt sich um eine kontinuierlich erweiterbare Liste von Datensätzen, die mittels kryptographischer Verfahren miteinander verkettet sind.
Derzeit prüfen Behörden weltweit strengere Regulierungen für Kryptowährungen und sogenannte ICOs (Initial Coin Offering), bei denen Startups ähnlich wie bei einem Börsengang Geld einsammeln können.
Besonders restriktiv gehen bereits die bisherigen Bitcoin-Hochburgen China und Südkorea gegen Kryptowährungen vor - und auch in Europa sprechen sich immer mehr Notenbanker und Politiker für eine Regulierung von Kryptowährungen aus. (sda)
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